23. April Tag des bayrischen Reinheitsgebots Drucken diesen Artikel per E-Mail einen Bekannten empfehlen
friedrich_wilhelm.jpgBereits zum 496. Mal jährt sich dieses Jahr der Tag des bayrischen Reinheitsgebots. Das Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. vor dem Landständetag in Ingolstadt verkündet. Das Gebot besagt, dass für die Herstellung von Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden darf und garantiert damit auch heute noch die hohe Qualität unserer Biere.

Das Reinheitsgebot ist somit die älteste gültige Lebensmittelvorschrift der Welt. Die Verkündigung des Reinheitsgebotes wird von der deutschen Brauwirtschaft auch heute noch jedes Jahr deutschlandweit am 23. April gefeiert.

Weitere Informationen zum Tag des Reinheitsgebots finden Sie bei uns auf www.thurnundtaxisbiere.de!

Fotoquellen: www.timetravelteam.com
 
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